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Übertrittsvoraussetzungen

Eine Aufnahme (von der 4. Jahrgangsstufe oder Hauptschule 5. Jahrgangsstufe) setzt voraus, dass die Schülerin / der Schüler am 30.09. (§2, RSO) das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

1. Von der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule in die 5. Jahrgangsstufe der Realschule:

  • Die Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und  Sachunterricht im Übertrittszeugnis beträgt mindestens 2,66. Das Übertrittszeugnis erhalten alle Erziehungsberechtigten am 1. Unterrichtstag im Mai.
  • Bei einem Notendurchschnitt von 3,00 oder schlechter können die Schüler am Probeunterricht an der Realschule teilnehmen. Dabei sind in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik schriftliche und mündliche Leistungen zu erbringen. Der Probeunterricht ist mit mindestens Note 3 in einem Fach und Note 4 in dem anderen Fach bestanden. Wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde, ist der Probeunterricht zwar nicht bestanden, aber die Eltern können sich für einen Übertritt an die Realschule entscheiden.

 

2. Von der 5. Jahrgangsstufe der Hauptschule in die 5. Jahrgangsstufe der Realschule:

  • wenn im Jahreszeugnis die Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens 2,50 beträgt.
  • Eine Teilnahme am Probeunterricht ist nicht möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie zusätzlich unter: http://www.km.bayern.de/schueler/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html

 

FAQs zum Übertritt an die Realschule

HINWEIS zum Übertritt aus der Montessori-Schule oder einer anderen staatlich genehmigten Schule: Diese Schüler müssen alle am Probeunterricht teilnehmen und ihn bestehen, da Schüler staatlich genehmigter Schulen kein für den Übertritt verbindliches Übertrittszeugnis erhalten.

Probeunterricht: Aufgaben (Deutsch und Mathematik) der letzten Jahre mit Lösungen finden Sie unter 1. www.realschule.bayern.de  2. www.isb.bayern.de 

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